teech: So klappt der Distanz-Unterricht nach den Sommerferien – DSGVO-konform und kindersicher

Die Sommerferien stehen vor der Tür. Viele Schulen sind besorgt, wie Distanzunterricht im neuen Schuljahr abgebildet wird. Mit Beginn des Pandemiegeschehens wurden an vielen Schulen amerikanische Videokonferenz-Systeme für den Distanzunterricht genutzt. Jedoch wurde die Nutzung von den Datenschutzbeauftragten der unterschiedlichen Bundesländer lediglich geduldet. Am 31.07.2021 endet die Schonfrist. Dann müssen Schulen eine Alternative finden.

Warum eigentlich?

An vielen Schulen werden amerikanische Videokonferenz-Systeme für die Durchführung des Distanzunterrichts genutzt. Ab dem 01. August 2021 dürfen diese aus Datenschutzgründen nicht mehr verwendet werden. Das Europäischen Gerichtshofs (EuGH) untersagt im sogenannten „Schrems II-Urteil“ die Übermittlung personenbezogener Daten in Länder, die nicht den Datenschutzstandard der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) garantieren. Dazu zählen auch die USA, wo unter anderem die Server der amerikanischen Anbieter stehen. Damit der Datenschutz der deutschen und europäischen Schüler*innen gewahrt wird, muss eine Alternative zu den gewohnten Methoden her. Zwar dürften einzelne Funktionen für die Schulorganisation weiterhin genutzt werden. Die Schulen müssen jedoch künftig auf die Videokonferenz-Funktion verzichten.

Wie kann der Unterricht DSGVO-konform und unkompliziert umgesetzt werden?

Eine einzigartige Lösung könnte die Plattform teech sein – ein Distance-Learning-Tool bei dem der Schulunterricht digital abgebildet werden kann. Eine große digitale Tafel steht Zentrum des Geschehens. Per Videokonferenz kann die Lehrkraft den Unterricht digital abbilden, den Lernstoff an der Tafel hochladen und mit den Schüler*innen gemeinsam bearbeiten. Es können Notizen vorgenommen und Tafelbilder sowohl gespeichert als auch heruntergeladen werden.

Der entscheidende Vorteil der Plattform zeigt sich aber erst jetzt! Denn, teech ist im Gegensatz zu anderen Anbietern DSGVO-konform und browserbasiert. Da die Software in Darmstadt entwickelt und auf deutschen Servern gehostet wird, entspricht sie den strengen Datenschutzbestimmungen, denen sich die Schulen derzeit beugen müssen. Nach den Sommerferien müssen Schulen daher auf vertraute Videokonferenz-Systeme verzichten. Ein weiterer Vorteil den teech bietet, ist dass die Plattform browserbasiert ist und somit keine Installation oder Updates benötigt – auch nicht am Smartphone. Über 500 Schulen nutzen bereits teech im gesamten Bundesgebiet.

Mit dem Verbot der Nutzung von Videokonferenz-Systemen ab dem 01. August 2021 verspricht das Kultusministerium in Hessen einen Ersatz zu finden, der über die Schulcloud abgebildet werden kann. Eine Lösung wurde jedoch bisher nicht bekanntgegeben.

Schulen, die jetzt noch nach einem „Joker“ suchen, können sich bei teech registrieren. Mit dem digitalen Klassenzimmer kann der Unterricht live und mit jedem Endgerät von überall stattfinden.

Weitere Tipps, wie der Unterricht sicher gestaltet werden kann

In letzter Zeit kam es immer wieder zu Vorfällen, wo virtuelle Klassenräume von Fremden Personen „gestürmt wurden“. Diese Personen torpedierten den Unterricht, in dem sie anstößige Bilder oder Videos zeigten oder Lehrkräfte aus dem Klassenraum ausschlossen. Damit der Unterricht auch in virtuellen Klassenräumen sicher gestaltet werden kann, schlägt daher Hessische Datenschutz eine Handlungsempfehlung vor:

  1. Einladungslinks niemals über die Homepage oder Social Media versenden.
  2. Das Videokonferenz-System sollte über eine Zugangskontrolle verfügen, so dass neue Teilnehmer einzeln eintreten dürfen
  3. Das genutzte Videokonferenz-System sollte die Möglichkeit haben ein Passwort zu sichern.
  4. Es sollte ein Wartebereich vorhanden sein, welcher der Lehrkraft ermöglicht, hinzugekommene Teilnehmer einzeln hineinzubitten
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