Digitalisierung und Datenschutz an Schulen
Vor etwa 3 Jahren legten Danilo Terrasi und sein Partner Jörn Hedderich ihr Wissen aus Projektmanagement und Datenschutz zusammen und gründeten die Unternehmensberatung ink TeDARich. Ihr Ziel ist es, dass Datenschutz und Digitalisierung Hand in Hand gehen.
Gewöhnlicherweise erarbeitet Danilo Terassi mit uns Richtlinien zum Datenschutz und zu Auftragsverarbeitungsverträgen. Wir wollten seine Meinung hören, was die Herausforderungen der Schulen in Bezug auf den Datenschutz sind. Was muss getan werden, um die Hürden in den Schulen kurzfristig zu überwinden? Ist der Datenschutz tatsächlich „Show-Stopper“ und Totschlagargument? Macht der Datenschutz Digitalisierung an den Schulen unmöglich? Wir haben die rechtlichen Grundlagen noch weiter recherchiert:
Bundeseinheitliche Reglungen für den Datenschutz an Schulen
Bei der Nutzung von Videokonferenz-Plattformen ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich. So werden Bild- und Audiodaten, aber auch sensible Daten aus Chats generiert. Es werden Dokumente hochgeladen oder Abstimmungen zwischen Lehrkräften und Schüler*innen getroffen. Daher ist es notwendig zu klären, ob die genutzte Plattform datenschutzrechtliche Voraussetzungen erfüllt.
Die wichtigsten Kriterien im Überblick
- Der Standort des Servers sollte in Deutschland sein.
- Der Anbieter der Plattform sollte einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) oder ein vergleichbares Dokument nach Art. 28 der DSGVO haben, damit sichergestellt wird, dass die personenbezogenen Daten rechtskonform verarbeitet werden.
- Bestimmte Features von Videokonferenzsystemen, wie die Aufzeichnung der Konferenz oder die Überwachung der Aufmerksamkeit der Teilnehmenden, sind nicht zulässig.
- Wird ein System gewählt, das in den Schulserver oder einem Lernmanagementsystem integrierbar ist, so ist das von Vorteil, da hier Datenschutzfragen bereits im Vorfeld geklärt sind.
Standpunkt des Kultusministeriums in Hessen
In einem Schreiben des Kultusministeriums Hessen an die Schulleiter*innen wird der Einsatz digitaler Werkzeuge im Schulalltag nicht abschließend geklärt. Staatliche Schulen, die bislang über keine Videokonferenzmöglichkeit verfügen und auf kein Angebot ihres Schulträgers zurückgreifen können, erhalten die Möglichkeit, sich mit Landesmitteln Lizenzen für ein System zu beschaffen. Die Mittel stellen die Staatlichen Schulämter dafür zweckgebunden bis zum Ende dieses Haushaltsjahres zur Verfügung.
Digitale Zukunft an Schulen aktiv gestalten
Auch wenn einige Kriterien für die Nutzung digitaler Medien in den Schulen zu erfüllen sind, sollten diese keine unüberwindbaren Hürden darstellen. Laut Danilo dürfen aber Vorsicht und Sicherheit nicht mit Vermeidung verwechselt werden. Bei der ganzen Datenschutzdiskussion, hebt er einen wichtigen Punkt hervor: Die Schulen haben einen hoheitlichen Bildungsauftrag. Diesem Bildungsauftrag müssen Lehrer*innen nachkommen können – und damit das auch im Falle von Schulschließungen gelingt, müssen sie auch verschiedene Tools verwenden dürfen. Selbstverständlich ist eine Prüfung der zu nutzenden Tools notwendig. Sind die wichtigsten Kriterien in punkto Datenschutz jedoch erfüllt, ist es ratsam, dass Schulen den Mut entwickeln, mit einem System zu starten, um kurzfristig ihrem Bildungsauftrag nachzukommen. Die Datenschutzgrundverordnung darf keinen Grund darstellen die Digitalisierung an Schulen auszubremsen. Vielmehr sollten Wege gesucht werden, wie man den Datenschutz nutzen kann, um unterschiedliche Tools in der Schule zu anzuwenden.
teech – das Datenschutz-konforme Digitale Klassenzimmer
Auch wir bei teech sind uns der großen Verantwortung zum Datenschutz und der Auftragsverarbeitung der Daten von Schulen bewusst:
Aus diesem Grund ist teech eine in Deutschland entwickelte Plattform und 100% DSGVO konform. Alle Daten werden im Datencenter Hetzner gehostet. Netzwerksicherheit, Systemsicherheit und Datenschutz stehen bei diesem verlässlichen Partner an oberster Stelle.
Das ganze Gespräch mit Danilo Terrasi findet Ihr hier in unserem Podcast.